KFZ Schadengutachten/Technische Gutachten

Gutachten sind in verschiedensten Bereichen hilfreich bzw. erforderlich. Unsere Gutachten helfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Schadengutachten

Im Bereich der Schadengutachten wird unterschieden zwischen Haftpflichtschaden und Kaskoschaden.

Kfz-Haftpflichtschaden
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein Anderer schuldhaft Ihr Fahrzeug beschädigt hat. Wenn also Sie  bei einem Verkehrsunfall nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte sind, dann spricht man von einem sogenannten Haftpflichtschaden. In der Regel besteht dieser Haftpflichtschaden aus mehreren Positionen (Sachschaden/Personenschaden/Vermögensschaden).
Sie als Geschädigter haben im Fall eines Haftpflichtschadens Anspruch auf den Ersatz der am Fahrzeug entstandenen Schäden (Sachschaden).
Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen,den er unfallbedingt erlitten hat. Das bedeutet, dass der Geschädigte so zu stellen ist, als wenn der Schaden nicht eingetreten wäre (geregelt durch das Bürgerliche Gesetzbuch / BGB § 249).
Im Haftpflichtschadenfall tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers (Verursacher) die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten bzw. die Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeuges (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung.

Im Fall eines Haftpflichtschadens entscheiden Sie als Geschädigter, welcher Sachverständige den Schaden an Ihrem Fahrzeug aufnehmen soll.
Das zuvor genannte gilt, wenn der Schadensort Deutschland ist. Bei Unfällen außerhalb Deutschlands gilt das Schadenrecht des Landes, in dem der Unfall eingetreten ist.

Kaskoschaden
Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen dem Vollkaskoschaden und dem Teilkaskoschaden. Grundsätzlich gelten für den Bereich der Kaskoschäden die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). Hierzu empfiehlt sich ein Blick in Ihren Versicherungsvertrag, in dem alle Einzelheiten rund um die Kaskoversicherung geregelt sind.
Die Kaskoversicherung ist keine gesetzliche vorgeschriebene Versicherung. Mit dem Verzicht auf eine Kaskoversicherung geht das Risiko einher, nach einem Schaden den Verlust des Fahrzeuges (begrenzt auf den Fahrzeugwert) selbst zu tragen.

Die Teilkaskoversicherung versichert das versicherte Fahrzeug nebst mitversicherter Teile gegen Diebstahl bzw. Raub, Wildschäden (in der Regel ein Zusammenstoß mit Haarwild gemäß Bundesjagdgesetz), Brandschäden, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch und Kurzschlussschäden an der elektrischen Anlage.
Die Vollkaskoversicherung schließt zusätzlich Unfälle des versicherten Fahrzeuges mit ein. Hierzu zählen auch mut- und böswilligen Handlungen von Personen, die zum Gebrauch des Fahrzeuges nicht berechtigt waren.

Im Bereich der Kaskoversicherung werden vermehrt Versicherungsverträge angeboten, bei denen sich der Versicherungsnehmer verpflichtet, im Schadenfall für die Reparatur einen von der Versicherung benannten Reparaturbetrieb, den sogenannten Partnerbetrieb, aufzusuchen. Hier taucht das Wort "Select" im Versicherungsvertrg auf. In Verbindung mit diesen sogenannten "Select" Kaskoverträgen wird ein umfangreicher Service angeboten und beworben. Im Regelfall geht die Wahl eines Select Kaskovertrages mit dem Wunsch einher, auch bei der Versicherungsprämie Geld zu spraren. Diese Select Verträge verpflichten im Schadensfall, die Reparatur gemäß der Schadensteuerung in einem Partnerbetriegb der Versicherung durchführen zu lassen.

An dieser Stelle sollten Sie als Nutzer eines Leasingfahrzeuges genau hinsehen!

Häufig vertragen sich Leasingvertrag und Select Kaskoversicherungensvertrag nicht. Im Regelfall ist in den Leasingbedingungen festgeschrieben, dass die Reparatur des Fahrzeuges ausschließlich in einer markengebundenen Vertragswerkstatt zu erfolgen hat. Sie sollten also vor Vertragsabschluss schauen, ob eine markengebundene Vertragswerkstatt der Marke Ihres Fahrzeuges in Ihrem Umfeld zu den Partnerbetrieben des gewünschten Select Kaskotarifes gehört. Andernfalls kann der Wunsch zu sparen teuer werden, da entweder der Versicherungsvertrag oder der Leasingvertrag nicht eingehalten werden kann.

Ablauf einer Besichtigung/Gutachtenaufnahme
Häufig wird uns die Frage nach dem Ablauf einer Besichtung bzw. Gutachtenaufnahme gestellt. Gerne erläutern wir hier in groben Zügen den Ablauf, der Sie nach der telefonischen Terminvereinbarung erwartet.
In der Regel kommen Sie mit Ihrem Fahrzeug zu uns an die Prüfhalle. Damit ist schon einmal gewährleistet, dass die Besichtigungsbedingungen optimal sind. Gerne nehmen wir den Schaden auch in Ihrer Werkstatt auf, sofern wir dort die Möglichkeit zur Benutzung einer Hebebühne oder Grube haben. Neben dem Fahrzeug benötigen wir die Zulassungspapiere des Fahrzeuges (Fahrzeugschein Teil I/Betriebserlaubnis). Ferner benötigen wir Angaben zum Schaden. Neben dem Schadenhergang sind auch die Daten Ihres Unfallgegners (Name, Anschrift und Kennzeichen des Fahrzeuges, Versicherung) wichtig. Hierzu verwenden Sie gerne unser Aufnahmeformular (Link), damit wir alle erforderlichen Daten zur Verfügung haben.
Wenn die benötigten Daten durch uns aufgenommen wurden, kann die Besichtigung Ihres Fahrzeuges beginnen. Wir nehmen Ihr Fahrzeug unter die Lupe, betrachten den Gesamtzustand und erstellen mehrere Lichtbilder (Außenansichten als auch Innenraum und Kofferraum), bevor der Schaden betrachtet wird. Erst dann wird der Schaden unter die Lupe genommen, auch hier werden mehrere Lichtbilder erstellt. In unserer Prüfhalle haben wir die Möglichkeit, Kleinteile zu demontieren, um den Schaden vollumfänglich aufnehmen zu können. Falls eine Karosserievermessung nötig sein sollte, so besteht auch die Möglichkeit, dies in unsere Prüfhalle durchzuführen. Die Besichtigung dauert in der Regel knapp eine Stunde. 


Technische Gutachten

Ein technisches Gutachten befasst sich mit Schäden am Fahrzeug, welche nicht durch ein Unfallereignis entstanden sind. Hierzu zählen z. B. Schäden am einem Fahrzeug, welche nach einer Reparatur auffallen oder nach Kauf eines Gebrauchtwagens auftauchen.
Ein technisches Gutacht soll Ihnen helfen, wenn Sie eine Forderung gegen eine Werkstatt oder einen Verkäufer durchsetzen möchten.
Zudem dient das technische Gutachten dazu, den Schaden bzw. die Fehlfunktion zu lokalisieren und hilft Ihnen bei der anschließenden Abstellung des Mangels.
Technische Gutachten werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Die erste Frage nach der Terminierung eines technischen Gutachtens ist immer die Frage nach den Kosten für dieses Gutachten. Eine Einschätzung des zu erwartenden Kostenrahmens für ein technisches Gutachten ist in der Regel erst nach näheren Informationen zu dem Sachverhalt möglich.




Unfall!
Jetzt ist es also soweit: Sie wissen wohl noch nicht ganz so genau, wie das alles passiert ist, auf jeden Fall ist Ihr Fahrzeug mehr  oder weniger beschädigt, und der andere ist wohl weitgehenst an dem Schaden schuld. Aber, wie geht’s jetzt weiter ?

Und jetzt?
Vor dieser Frage stehen oftmals die Geschädigten ( das sind Sie jetzt! ) nach einem Unfall und machen dann oft gar nichts oder das Falsche. Dabei ist es, zumindest  in Deutschland, exakt geregelt, wie es jetzt weitergeht: Sofern der andere Unfallbeteiligte ganz oder teilweise schuld ist, ist er Ihnen gegenüber zur Haftung  über den entstandenen Schaden verpflichtet. Hieraus ergibt sich der Begriff „Haftpflichtfall“, der wiederum im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Hier wird z. B. bestimmt, dass Sie als Geschädigter so zu stellen sind, als wäre der Schaden nie eingetreten, da Sie ja auch nichts für die Entstehung des Schadens konnten.  Macht Ihnen also der Schädiger vielleicht das Angebot, Ihr Fahrzeug bei seinem Kumpel oder in einer ihm bekannten Werkstätte richten zu lassen, brauchen Sie darauf nicht einzugehen.

Gutachten
Schön, dann beweisen Sie mal. Gar nicht so einfach? Doch!
Wenn Sie natürlich sagen: „Ich möchte  eintauschend EURO!“, dann ist noch nichts bewiesen. Wenn Sie aber sagen können: In dem Gutachten des Sachverständigen, den ich beauftragt habe, steht, dass ich eintausend EURO zu bekommen habe!, dann haben Sie vorher genau das Richtige getan. Sie haben zur Beweissicherung ein Gutachten in Auftrag gegeben und können sich jetzt darauf berufen.

Sachverständigenkosten
Bei den Sachverständigenkosten für das Gutachten handelt es sich um sogenannte Beweissicherungskosten, die auch von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen. Denn Sie sind ja so zu stellen, wie wenn nie etwas passiert wäre.

Weiteres
Das zuvor genannte gilt übrigens nicht nur, wenn Ihr Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wurde und jemand anderer dafür einzustehen hat, sondern vielmehr unabhängig von einem Unfall. Laut Gesetz zählt grundsätzlich, dass die Beschädigung durch einen anderen verursacht wurde. Hier zählen  z. B. mutwillige Beschädigung, Beschädigung  beim Schieben z. B. eines Motorrades, Beschädigung durch Farb-oder Lackspritzer beim Gartenzaun streichen oder durch spielende Kinder, Hunde oder Katzen, umfallen einer Leiter oder eines Baumes etc ). Sollten sie noch Fragen zu diesem  Themenkomplex haben, dann rufen Sie uns gerne an.

Kontakt

Zertifizierter Sachverständiger für KFZ-Schäden und Bewertung DIN ISO/ICE17024 - ADA InVivo Havariekommissar für Transport und Ladungsschäden

Prüfhalle / Büro
Rodacher Straße 72
96450 Coburg
Tel.: 0 95 61/ 79 21 51

Büro
Brunnwiesenweg 7
96476 Bad Rodach

Hier finden Sie uns